Kulturerbe statt Verbot

Feuerwerk gehört zu Deutschland. Es ist nicht bloß „Knallerei“, sondern eine über Jahrhunderte gewachsene Kulturtechnik. Seine Wurzeln reichen weit zurück: Feuerwerk gelangte Ende des 14. Jahrhunderts in den deutschsprachigen Raum und wurde Bestandteil verschiedener Feste. Ab dem 15. Jahrhundert war es Privileg des Adels und diente vor allem der höfischen Unterhaltung und der Selbstinszenierung von Herrschaft. Kaiser Karl V. erließ 1533 eine frühe „Feuerwerker-Ordnung“.1

Doch die Geschichte des Feuerwerks ist nicht nur eine Geschichte von Fürstenhöfen. Mit dem Niedergang des Absolutismus wurde Feuerwerk zunächst stärker vom Bürgertum genutzt, bevor es auch Schaustellenden und später der Arbeiterklasse zugänglich wurde. Mit der industriellen Revolution kam erschwingliches Kleinfeuerwerk auf den Markt. Damit wurde aus einem feudalen Privileg schrittweise eine Kulturpraxis breiter Bevölkerungsschichten.2

Gerade darin liegt ein entscheidender kulturgeschichtlicher Punkt: Feuerwerk wurde demokratisiert. Was einst Ausdruck exklusiver Macht war, wurde zum ästhetischen Ausdruck vieler. Es wurde vom Spektakel der Herrschenden zu einem Teil öffentlicher Festkultur, des Volksvergnügens und schließlich auch der persönlichen Feierkultur. Diese Aneignung ist mehr als ein historischer Nebenaspekt – sie ist Ausdruck kultureller Teilhabe.3

Diese Entwicklung wirkt bis heute fort. Nicht umsonst hat die UNESCO in Deutschland bereits vier Volksfeste als immaterielles Kulturerbe anerkannt zu denen jeweils auch Feuerwerk gehört.4

Das professionelle Großfeuerwerk bei Volksfesten, Stadtfesten und Wettbewerben, die pyrotechnischen Effekte an Theater, Bühne und im Film sowie das private Feuerwerk zum Jahreswechsel gehören kulturell zusammen. Es sind verschiedene Ausprägungen derselben Kulturtechnik. Immer geht es um die Gestaltung von Licht, Farbe, Rhythmus, Raum und Spannung. Immer geht es um handwerkliches Können, technisches Wissen und ästhetische Form. Und immer geht es darum, besondere Momente sichtbar und gemeinschaftlich erfahrbar zu machen.5

Besonders deutlich wird das an Silvester. Der Jahreswechsel ist ein gesellschaftlich markierter Übergang zwischen Rückblick und Aufbruch. Bereits in vorchristlicher Zeit wurden in Mitteleuropa Lärm und Feuer genutzt, um das Alte zu vertreiben und dem Neuen mit Hoffnung zu begegnen. Das heutige Silvesterfeuerwerk steht in dieser langen Traditionslinie. Es stiftet Selbstwirksamkeit, weil Menschen nicht nur zuschauen, sondern selbst gestalten. Und es schafft einen sozialen Resonanzraum, weil Millionen Menschen gleichzeitig an einem gemeinsamen Ritual teilhaben – über Generationen, soziale Milieus und Lebenslagen hinweg und steht damit zum Beispiel dem Brauch der Osterfeuer in nichts nach.6

Genau deshalb erfüllt Feuerwerk in Deutschland wesentliche Merkmale des immateriellen Kulturerbes. Nach dem UNESCO-Übereinkommen zählen dazu lebendige Bräuche, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten, die von Gemeinschaften als Teil ihres Kulturerbes verstanden, von Generation zu Generation weitergegeben und fortwährend neu geschaffen werden. Für eine Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes werden unter anderem nachweisbare Lebendigkeit, Weitergabe, Weiterentwicklung, Identitätsstiftung, Zugehörigkeit, Inklusivität und Wandlungsfähigkeit betont.7

Auf Feuerwerk trifft das in besonderer Weise zu. Es ist lebendig, weil es praktiziert wird. Es ist getragen, weil es Gemeinschaften, Vereine, Fachleute, Amateurinnen und Amateure, Familien und Nachbarschaften gibt, die es pflegen. Es ist wandelbar, weil sich Formen, Sicherheitsstandards, Materialien und Ästhetiken verändern, ohne dass der kulturelle Kern verloren geht. Es ist überliefert, weil Wissen über Herstellung, Gestaltung, Durchführung und verantwortungsvollen Umgang weitergegeben wird. Und es ist gesellschaftlich verankert, weil Jahr für Jahr viele Millionen Menschen in Deutschland daran teilhaben – als Zuschauerinnen und Zuschauer, als Praktizierende, als Kunstschaffende oder als Teil eines gemeinsamen Festes.8

Wer Feuerwerk pauschal verbieten will, greift deshalb nicht nur in ein Freizeitverhalten ein. Er greift in eine lebendige Kulturform ein, in ein überliefertes Kunsthandwerk, in eine soziale Praxis des Feierns und in ein Stück Alltagskultur. Kulturerbe lebt nicht im Museum. Es lebt dadurch, dass Menschen es ausüben, weiterentwickeln und weitergeben.

Kulturerbe statt Verbot heißt deshalb: Feuerwerk nicht auslöschen, sondern bewahren.
Als Kunsthandwerk.
Als gelebte Tradition.
Als Teil unserer Festkultur.
Und als immaterielles Kulturerbe, das Anerkennung, Schutz und Zukunft verdient.9

Fußnoten

  1. Historischer Hintergrund der Feuerwerkstradition in Deutschland: Feuerwerk gelangte Ende des 14. Jahrhunderts in den deutschsprachigen Raum; ab dem 15. Jahrhundert war es Privileg des Adels; 1533 erließ Kaiser Karl V. eine erste „Feuerwerker-Ordnung“. ↩︎
  2. Zum Übergang vom Adel über das Bürgertum bis hin zu den Schaustellenden und Arbeiterklasse. ↩︎
  3. Zur „Demokratisierung feudalen Privilegs“ und zur gesellschaftlichen Aneignung des Feuerwerks durch breite Bevölkerungsschichten. ↩︎
  4. https://www.unesco.de/staette/bad-duerrenberger-brunnenfest/
    https://www.unesco.de/staette/kamenzer-forstfest/
    https://www.unesco.de/staette/osterraederlauf-in-luegde/
    https://www.unesco.de/staette/barther-kinderfest/ ↩︎
  5. Der bvpk beschreibt Feuerwerk als Kulturtechnik und Kunsthandwerk in all seinen Facetten; dazu zählen professionelle und private Formen. ↩︎
  6. Zur Traditionslinie von Lärm und Feuer zum Jahreswechsel, zu Selbstwirksamkeit und sozialem Resonanzraum. ↩︎
  7. Die Deutsche UNESCO-Kommission definiert immaterielles Kulturerbe als lebendige Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten; für das Bundesweite Verzeichnis werden unter anderem Lebendigkeit, kreative Weitergabe, Identitätsstiftung, Inklusivität und Wandlungsfähigkeit hervorgehoben. ↩︎
  8. Zur offenen, gemeinschaftlich getragenen und weiterentwickelten Praxis sowie zur Rolle von Trägergemeinschaften. ↩︎
  9. Zur Anerkennung von Feuerwerk als Kulturgut und immateriellem Kulturerbe im Selbstverständnis des bvpk. ↩︎